München, 6. 10. 2005 Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist einen großen Schritt weiter auf dem Weg zu einem modernen Tarifsystem für ihre gut 40.000 Beschäftigten: Dies geht aus einem Grundsatzbeschluss hervor, den die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) auf ihrer Sitzung am 27. September 2005 in Nürnberg verabschiedet hat.
In dem Beschluss nimmt die ARK die erarbeiteten Eckpunkte für neue Arbeitsvertragsrichtlinien für die Beschäftigten der Diakonie in Bayern (AVR-Bayern) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt ihre Fachgruppe Diakonie, die Arbeit an der Reform zügig fortzusetzen.
„Es besteht Übereinstimmung, dass so viel wie möglich gemeinsam zwischen Kirche und Diakonie geregelt werden soll, jedoch unterschiedliche Regelungen dort akzeptiert werden, wo diese im Hinblick auf unterschiedliche Rahmenbedingungen notwendig sind“, so der Wortlaut des Beschlusses. Die Eckpunkte, die die Fachgruppe Diakonie für die neuen AVR-Bayern in den letzten Monaten erarbeitet hat, sehen unter anderem eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden für alle Beschäftigten und einen Arbeitszeitkorridor vor. Die Beihilfeleistungen des Dienstgebers bleiben bestehen, die Eigenbeteiligung der Beschäftigten an den Pflichtbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung entfällt. In Bezug auf die konkrete diakoniespezifische Eingruppierung, Vergütung und Überleitung sollen die Beratungsergebnisse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW-EKD) abgewartet werden.