München, 2. 6. 2006 Die neuen Tarifregelungen der Diakonie in Bayern, die so genannten Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern), sollen zum Beginn des Jahres 2007 bayernweit in Kraft gesetzt werden. Auf dieses Ziel hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) während ihrer Sitzungen am 10. und am 30. Mai 2006 verständigt. Die neuen Tarifregelungen werden für die rund 60.000 Beschäftigten der bayerischen Diakonie gelten.
Ziel der Reform ist es, das bisherige, noch weitgehend am BAT ausgerichtete Tarifsystem durch ein modernes, zukunftsorientiertes Regelungswerk zu ersetzen. Es soll nicht nur den Anforderungen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen, sondern auch den Rahmenbedingungen diakonischer Arbeit, die sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert haben.
Die Fachgruppe Diakonie arbeitet derzeit intensiv an den Vorlagen für das neue Regelungswerk. Auf der Sondersitzung am 30. Mai präsentierte sie den aktuellen Stand ihrer Arbeit. Die Mitglieder der gesamten Kommission zeigten sich überzeugt vom Sinn der Vorlagen und baten die Fachgruppe, ihre Arbeit fortzusetzen. Wesentliche Elemente des neuen Regelungswerks sind mittlerweile strukturell und inhaltlich weitgehend erarbeitet. Die nächsten Schritte bestehen in der Verabschiedung des neuen Eingruppierungskatalogs mit differenzierter Zuordnung der bestehenden Einzelgruppenpläne und Fallgruppen sowie in der weiteren Ausarbeitung der Überleitungsregelungen.
Vom ursprünglichen Ziel, das neue Regelungswerk bereits zum 1. Juli 2006 einzuführen, ist die Kommission einvernehmlich abgerückt: Die beabsichtigte kostenneutrale Umstellung des Systems erfordert umfangreiche Modellrechnungen. Nur so kann ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Handlungssicherheit für Dienstnehmer und Dienstgeber sichergestellt werden. „Vorrang vor Schnelligkeit hat die Genauigkeit und die professionelle Ausarbeitung tragfähiger Regelungen“, sagte Rüdiger Thiel, der Vorsitzende der Kommission.