München, 12. 10. 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) hat sich auf ihrer Sitzung am 11. Oktober 2006 in Nürnberg mit den Arbeitsergebnissen befasst, die ihre Fachgruppen „Verfasste Kirche“ und „Diakonie“ zuvor vorgelegt hatten. Es wurde vereinbart, dass den arbeitsrechtlichen Regelungen des Bereichs Verfasste Kirche künftig grundsätzlich der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegen soll.
In einer Neufassung der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) werden in den kommenden Monaten die für den Bereich der Verfassten Kirche notwendigen Änderungen erarbeitet. Ziel ist, die DiVO im Sommer 2007 zu verabschieden und spätestens zum 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Die Fachgruppe Diakonie legte einen Entwurf der neu erarbeiteten Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern-neu) vor. Die Mitglieder der gesamten Kommission nahmen die vorgelegten Regelungen in den Grundzügen zustimmend zur Kenntnis. Sie vereinbarten ein Verfahren mit dem Ziel, offene Einzelfragen in den kommenden Wochen zügig zu klären. Ziel der ARK ist es weiterhin, den unterschiedlichen Bedingungen in der Verfassten Kirche und der Diakonie Rechnung zu tragen und zugleich ein möglichst hohes Maß an gemeinsamen arbeitsrechtlichen Regelungen zu realisieren.
Die nächste Sitzung der ARK Bayern findet am 24. November 2006 statt.