München, 16. 09. 2008 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) hat am 15. September 2008 in Nürnberg umfassende Änderungen am Tarifsystem der Bayerischen Diakonie, den AVR-Bayern, beschlossen. „Der Übergang in das neue Tarifsystem im Juli 2007 hat ohne größere Probleme geklappt, daher können wir bereits jetzt positiv nachjustieren“, so der Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission, Rüdiger Thiel. „Der vkm (Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) konnte dabei viele seiner Vorschläge konkret durchsetzen.“ Unter anderem wurde eine neue Regelung geschaffen, nach der auch diejenigen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die seit Inkrafttreten der AVR-Bayern eine Besitzstandszulage erhalten, Gehaltssteigerungen erhalten, wenn sie höherwertige Tätigkeiten übernehmen.
Außerdem wurden u. a. die Regelungen zur Jahressonderzahlung, zur Anrechnung von Vordienstzeiten bei der tariflichen Eingruppierung sowie zur tariflichen Einstufung nach längerer Elternzeit zugunsten von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen geändert. Mit der Beschlussfassung berücksichtigt die Kommission Vorschläge, Kritik und Wünsche von Mitarbeitenden, Mitarbeitervertretungen, des vkm und von Dienststellenleitungen, die diese seit Inkrafttreten der AVR-Bayern am 1. Juli 2007 eingereicht hatten. Alle Vorschläge und Kritikpunkte wurden im Vorfeld der Beschlussfassung von der Fachgruppe Diakonie der ARK über mehrere Monate hinweg analysiert, diskutiert, beraten und durchgerechnet.
„Arbeitsrechtssetzung im Rahmen des Dritten Weges funktioniert außerordentlich
gut“
„Der aktuelle Beschluss zeigt exemplarisch, dass die Arbeitsrechtssetzung im Rahmen des Dritten Weges, also ohne Arbeitskampf, im partnerschaftlichen Austausch zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern, außerordentlich gut funktioniert“, so Thiel. „Wir haben die Erfahrungen und Rückmeldungen der Mitarbeitenden in den diakonischen Einrichtungen zum neuen Tarifsystem über mehr als ein Jahr hinweg gezielt gesammelt und genutzt, um die AVR-Bayern im Sinne aller Beschäftigten zu verbessern.“ Eine Liste mit Erläuterungen der zentralen Änderungen an den AVR-Bayern finden Sie in der Anlage. Weitere Informationen über die ARK Bayern sowie den amtlichen Text der AVR-Bayern erhalten Sie unter www.ark-bayern.de.
Anlage: Zentrale Änderungen an den AVR-Bayern
Neben kleineren Korrekturen hat die ARK Bayern folgende wesentlichen Änderungen an den AVR-Bayern beschlossen:
Hälftige Anrechnung von Gehaltssteigerungen bei höherwertiger Tätigkeit ermöglicht
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die eine Besitzstandszulage erhalten, bekommen künftig Gehaltssteigerungen, wenn sie höherwertige Tätigkeiten übernehmen und infolge dessen in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden. Diese Gehaltssteigerungen werden künftig nicht mehr wie bisher in voller Höhe, sondern nur noch zur Hälfte mit der Besitzstandszulage verrechnet. Die Besitzstandszulage erhalten seit 1. Juli 2007 alle DienstnehmerInnen, die bereits vor Inkrafttreten der neuen AVR-Bayern in einem Dienstverhältnis standen, sofern ihr Grundentgelt niedriger ausfällt als ihr bisheriges Entgelt. Die Besitzstandszulage entspricht der Differenz zwischen der früheren Vergütung und dem Grundentgelt der aktuellen Entgeltgruppe.
Regelung zur Jahressonderzahlung wurde ausgeweitet
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember endet, weil sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, erhalten künftig eine anteilige Jahressonderzahlung. Vordienstzeiten können künftig bei der Eingruppierung stärker berücksichtigt werden. Um die Attraktivität der Diakonie als Dienstgeber zu erhöhen und um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den beruflichen Wechsel zur Diakonie zu erleichtern, können bei der Eingruppierung neuer Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen künftig vorangegangene nachgewiesene förderliche Berufszeiten unbeschränkt berücksichtigt werden. Bislang wurden nur Vordienstzeiten der vorangegangenen zwei Jahren vor der Einstellung berücksichtigt.
Familienfreundlichkeit der AVR-Bayern wurde weiter verbessert
Eltern werden bei ihrer Rückkehr aus der Elternzeit künftig auch dann in ihre ursprüngliche tarifliche Stufe eingestuft, wenn sie ihre Arbeit länger als drei Jahre unterbrochen haben. Voraussetzung dafür ist, dass für mehrere Kinder fortlaufend jeweils maximal drei Jahre Elternzeit genommen wurde. So können zum Beispiel Eltern mit drei Kindern neun Jahre am Stück Elternzeit nehmen, ohne dadurch finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Besitzstandszulage bleibt bei Dienstgeberwechsel erhalten
Bei DienstnehmerInnen, die eine Besitzstandszulage erhalten, bleibt diese künftig erhalten, wenn sie zu einem anderen Dienstgeber innerhalb der Diakonie Bayern bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche wechseln, oder wenn bei ihnen ein befristetes Dienstverhältnis verlängert wird. Voraussetzung ist, dass sie nach dem Wechsel bzw. der Verlängerung des Diensverhältnisses in derselben Entgeltgruppe weiterbeschäftigt werden.
Schriftliche Aufgaben- und Stellenbeschreibungen sorgen für mehr Transparenz
Um für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen noch transparenter und nachvollziehbarer zu machen, warum sie von ihrem Dienstgeber in welche Entgeltgruppe eingruppiert wurden,
erhält künftig jede und jeder eine schriftliche Aufgaben- oder Stellenbeschreibung