München, 15. 12. 2009 Die Arbeitsrechtliche Kommission, die das Arbeitsrecht der rund 80.000 privatrechtlich Beschäftigten bei Evangelisch-Lutherischer Landeskirche (ELKB) und der Diakonie in Bayern aushandelt und festsetzt, hat sich am vergangenen Freitag in Nürnberg für die Amtsperiode bis 2013 neu konstituiert. Die 16 Mitglieder – je acht Dienstnehmer- und DienstgebervertreterInnen – wurden von Professor Dr. Hermann Reichold, Professor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen, für ihr Amt in der Kommission verpflichtet.
„Erstmals hat ein kleiner ‚Gewerkschaftswettbewerb‘ die Arbeitsrechtliche Kommission erreicht“, sagte Reichold in seiner Rede an die Kommissionsmitglieder. Neben dem Verband kirchlicher Mitarbeiter (vkm), der sieben Dienstnehmersitze in der ARK besetzt, ist auch der Diakonische Arbeitnehmerverband in Bayern (DAViB) mit einem Sitz vertreten. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte zunächst ebenfalls Dienstnehmersitze beansprucht, sich dann aber einseitig aus dem Verfahren zurückgezogen.
Mit der Konstituierung der ARK bekräftigen Landeskirche und Diakonie erneut den „Dritten Weg“, der den Kirchen durch die Selbstbestimmungsgarantie des Grundgesetzes zusteht: Demnach gründet das kirchliche Arbeitsrecht auf dem Leitbild der Dienstgemeinschaft. Es schließt aus, gegensätzliche Interessen mittels Streik und Aussperrung durchzusetzen. Stattdessen sehen sich DienstnehmervertreterInnen und DienstgebervertreterInnen grundsätzlich als Partner: Sie handeln das Arbeitsrecht in der ARK kontinuierlich gemeinsam aus; Konflikte werden durch sachliche Argumente, konstruktiven Dialog oder – in unauflöslichen Patt-Situationen – durch verbindliche Schlichtung beigelegt. In Bayern hat sich das Leitbild der Dienstgemeinschaft seit nunmehr gut 30 Jahren bewährt. „Dass die Gewerkschaft ver.di diesen Weg weiterhin nicht mitgehen will, muss aus meiner Sicht bedauert werden“, sagte Professor Dr. Reichold. Oberkirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt ist von den Mitgliedern der ARK einstimmig zur Vorsitzenden gewählt worden, Günter Popp, Dienstnehmervertreter in der ARK, zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die ARK setzt sich zusammen aus je vier MitarbeitervertreterInnen im kirchlichen und diakonischen Dienst sowie aus je vier VertreterInnen kirchlicher Körperschaften und von Trägern diakonischer Einrichtungen. DienstnehmervertreterInnen können von allen Vereinigungen im kirchlichen und diakonischen Dienst entsandt werden, in denen mindestens 500 MitarbeiterInnnen nach den Grundlagen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes zusammengeschlossen sind. Die Mitglieder der ARK Bayern kommen mehrmals pro Jahr in Nürnberg und München zusammen, um Fragen des Arbeitsrechts zu diskutieren und neue Regelungen zu beschließen. Die Mitglieder sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Rechtsetzende Entscheidungen der ARK benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit. Jedes Mitglied hat das Recht, Tagesordnungspunkte für die Sitzungen vorzuschlagen. Die ARK ist wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“. Arbeitgeber und Beschäftigte sind durch ihre Mitwirkung in der paritätisch besetzten ARK an der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts gleichberechtigt beteiligt.