München, 22. 06. 2010 Ein Teil der Leiterinnen und Leiter evangelisch-lutherischer Kindertagesstätten erhält ab 1. Juli 2010 mehr Geld. Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) auf ihrer Sitzung am Montag in München beschlossen. In den Genuss kommen Leiter-/innen von Kindertagesstätten mit 70 bis 99 Plätzen und von Kitas mit 130 bis 179 Plätzen. Erstere erhalten künftig zusätzlich zum Entgelt der Entgeltgruppe 9 (DiVO) die halbe Differenzzulage zwischen Entgeltgruppe 9 und 10, Letztere bekommen zusätzlich zur Entgeltgruppe 10 die halbe Differenzzulage zur Entgeltgruppe 11. Dies schlägt in den Endstufen der Entgelttabelle mit monatlich 213,69 € bzw. 138,11 € zu Buche. Wer bisher im Wege des Besitzstandes nach altem Recht Vergütungsgruppenzulagen erhält, muss diese auf die neuen Zulagen anrechnen lassen.
Die tarifliche Eingruppierung von Kindertagesstätten-Führungskräften bemisst sich nach der durchschnittlichen Belegung der Einrichtung pro Kalenderjahr: Sind im Schnitt mindestens 100 Plätze belegt, gilt Entgeltgruppe 10 der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO). Besuchen 40 bis 99 Kinder die Einrichtung, wird die Führungskraft nach Entgeltgruppe 9 entlohnt. Dies entspricht der Regelung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L), an den sich die DiVO grundsätzlich anlehnt. Bereits im Juli 2009 hatte die ARK Bayern finanzielle Besserstellungen für Leiter/-innen und im November 2009 für Erzieher/-innen sowie Kinderpfleger/-innen evangelisch-lutherischer Kindertagesstätten ermöglicht. „Mit dem aktuellen Beschluss erhöhen wir abermals die Attraktivität der Bayerischen Landeskirche als Arbeitgeber für qualifiziertes Kindertagessttätten-Personal“, erläuterte Dr. Karla Sichelschmidt, die Vorsitzende der ARK Bayern. „Obendrein erreichen wir eine differenziertere Vergütungsstruktur, denn bisher erhielten Führungskräfte in Einrichtungen mit 40 bis 69 Plätzen und in Einrichtungen mit 70 bis 99 Plätzen alle dasselbe Gehalt.“