München, 29. 06. 2011 Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler, die in bestimmten Pflegeberufen ausgebildet werden, erhalten ab 1. Juli 2011 bei der Diakonie in Bayern höhere Gehälter. So hat es die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) auf ihrer Sitzung am Dienstag in Nürnberg beschlossen. Die Gehälter steigen mit Wirkung zum 1. Juli 2011 um 1,5 Prozent und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 nochmals um 1,9 Prozent. Zudem erhalten Vollzeitbeschäftigte am 1. Juli 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro; für Teilzeitbeschäftigte wird sie anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit ausbezahlt. Neben den Auszubildenden kommen Schülerinnen und Schüler folgender Berufe in den Genuss: Krankenpfleger, Hebammen, Altenpfleger, Pflegefachhelfer Krankenpflege, Fachpflegehelfer Krankenpflege sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach abgelegtem Examen.
Daneben hat die ARK Bayern weitere Verbesserungen für privatrechtlich Beschäftigte bei Ev.-Luth. Landeskirche (ELKB) und Diakonie auf den Weg gebracht. So kann ab Juli 2011 bei Beschäftigten der ELKB, die deutlich überdurchschnittliche Leistungen erbringen, die erforderliche Zeit für das Erreichen der Entgeltstufen 4 bis 6 jeweils bis um die Hälfte der regulären Stufenlaufzeit verkürzt werden, so dass schnellere Gehaltssteigerungen möglich sind. „Beschäftigte der Landeskirche sind somit gegenüber Tarif-Beschäftigten des Freistaats klar im Vorteil“, sagte Günter Popp, der Vorsitzende der ARK Bayern, „denn bei staatlichen Tarif-Beschäftigungsverhältnissen wird die Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs weiterhin nicht angewendet.“
Auch die Gehaltsgrenzen, bis zu denen Mitarbeitende bei ELKB und Diakonie im Großraum München eine Ballungsraumzulage erhalten, wurden erhöht. So bekommen bei der ELKB seit April 2011 Beschäftigte mit Gehältern bis zu 3.015 Euro brutto eine Ballungsraumzulage, bei der Diakonie ab Juli 2011 Beschäftigte mit Gehältern bis zu 3.030 Euro. Das Entgelt für KirchenmusikerInnen mit Bewerbungs- bzw. Anstellungsfähigkeit A oder B in BStellen wird im Juli 2011 von Entgeltgruppe 8 auf Entgeltgruppe 9 angehoben.