Zur Hochzeit einen Tag frei – ab jetzt für alle. Im Tarifwerk der bayerischen Diakonie (AVR-Bayern) wird die bestehende Regelung jetzt auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet

Zur Hochzeit einen Tag frei – ab jetzt für alle. Im Tarifwerk der bayerischen Diakonie (AVR-Bayern) wird die bestehende Regelung jetzt auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet

München/Nürnberg, 21. 07. 2014. Auch Mitarbeitende der Diakonie Bayern, die eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, bekommen jetzt am Tag der standesamtlichen oder notariellen Eintragung einen Tag frei. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche (ARK) in Bayern hat bei ihrer Sitzung am 4. Juli 2014 eine entsprechende Änderung im Tarifwerk der bayerischen Diakonie (AVR-Bayern) beschlossen. Die neue Regelung gilt ab 1. August 2014.


Was in der Diakonie Bayern bisher nur für Teile von traditionellen Hetero-Beziehungen galt, die ganz offiziell den Bund fürs Leben eingehen, gilt demnächst auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften: ein Tag frei am Tag der Eintragung bei Standesamt oder Notar. Die ARK Bayern hat mit diesem Beschluss europäische Rechtsprechung umgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Dezember 2013 zum einen entschieden, dass Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft hinsichtlich Vergünstigungen für Mitarbeitende einander gleichstehen. Zum anderen, so der EUGH, verstoße es gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie wenn gleichgeschlechtliche Paare in dieser Hinsicht ungünstiger behandelt werden.

#„Mit dieser Umsetzung der Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den AVR-Bayern hoffen wir, einen weiteren Beitrag für Offenheit und Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen in Kirche und Diakonie zu leisten“, kommentiert Dr. Karla Sichelschmidt, Vorsitzende der ARK Bayern, den Beschluss.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225