Nürnberg/München, 20. 01. 2015. Die ARK Bayern, die unter anderem für Tarifverhandlungen und Arbeitsrecht in evangelischer Kirche und Diakonie zuständig ist, hat während ihrer Sitzung am 15. Januar 2015 die von der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschlossene Einführung von Gesamtausschüssen für die Mitarbeitendenvertretungen diskutiert. Das einhellige Urteil fiel positiv aus. Der ARK-Vorsitzende Günter Popp bezeichnete die Einführung der Gesamtausschüsse als „Chance und Möglichkeit für eine Weiterentwicklung des Erfolgsmodells ‚Dritter Weg‘“.
Für die evangelisch-lutherische Landeskirche und für die Diakonie Bayern wird es jeweils einen Gesamtausschuss mit 9 beziehungsweise 13 Mitgliedern geben. Die jeweiligen Vorsitzenden, ihre StellvertreterInnen, die SchriftführerInnen sowie jeweils zwei weitere Mitglieder der beiden Gremien bilden den Landesauschuss. Gewählt werden die Gesamtausschüsse alle vier Jahre von Delegierten der jeweiligen Mitarbeitendenvertretungen (MAVen). Hauptaufgaben der Gesamtauschüsse und des Landesausschusses sind Beratung, Unterstützung und Information der MAVen.
Aus Sicht der ARK Bayern liegt die große Chance darin, dass die Gesamtausschüsse den Informationsfluss von und zur Basis der MAVen verbessern. „Wir hoffen, auch in unserem Gremium davon zu profitieren, dass die Kommunikation der einzelnen MAVen zukünftig in einer Stelle zusammenläuft“, erklärt Popp, der auch Vorstandsvorsitzender des Verbands kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vkm) ist. „Mit noch mehr Wissen um die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeitenden können wir deren Interessen auch bei den tariflichen und arbeitsrechtlichen Verhandlungen in der ARK noch besser vertreten. Gleichzeitig hoffen wir, dass wir mit Hilfe der Gesamtausschüsse die Ergebnisse unserer Verhandlungen noch gezielter und flächendeckender als bisher kommunizieren können.“ Popps Fazit: „Die Einführung der Gesamtausschüsse ist eine Chance, den Dritten Weg als kirchlich diakonischen Weg der Tarifverhandlung noch besser und transparenter zu machen, als er es ohnehin schon ist. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Gremien.“
Die ARK
Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.