Zulagen jetzt auch für KinderpflegerInnen. Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch Lutherischen Kirche inBayern (ARK) weitet die Zulagenregelung vom November 2014 aus

Zulagen jetzt auch für KinderpflegerInnen. Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch Lutherischen Kirche inBayern (ARK) weitet die Zulagenregelung vom November 2014 aus

München/Nürnberg, 26. 01. 2015. Nach den ErzieherInnen können nun auch KinderpflegerInnen und sonstige pädagogische Ergänzungskräfte, die in kirchlichen oder diakonischen Kindertageseinrichtungen arbeiten, eine Zulage zu ihrem Gehalt bekommen, wenn die staatliche Konkurrenz ebenfalls einen Aufschlag zahlt. Die ARK Bayern hat den diakonischen Trägern von Einrichtungen nach dem BayKiBiG ab 1. Januar 2015 auch diese Möglichkeit eröffnet. Für die kirchlichen Träger gibt es diese Option, ebenso wie für die ErzieherInnen, ab 1. November 2014.

Nach einem entsprechenden Vorstoß des Bayerischen Gemeindetages, Kreisverband München, der Städten und Gemeinden im Landkreis München empfiehlt, ErzieherInnen und eben auch KinderpflegerInnen eine Arbeitsmarktzulage zu gewähren, ziehen nun auf Beschluss der ARK Bayern auch die evangelische Landeskirche und die Diakonie Bayern nach und weiten ihrerseits die Zulagenregelung auf KinderpflegerInnen und pädagogische Ergänzungskräfte aus. Die Höhe der Arbeitsmarktzulage soll sich, wie schon bei den ErzieherInnen, an dem orientieren, was die Gebietskörperschaften bezahlen. Die Extrazahlung ist nicht an tarifliche Steigerungen gekoppelt, fließt aber in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und das Weihnachtsgeld ein. Einen Anspruch auf die Zahlung haben die Mitarbeitenden nicht. Sollten sich beispielsweise die Verhältnisse am Arbeitsmarkt ändern, kann die Zulage widerrufen werden. Die Option auf die Arbeitsmarktzulage gilt bis mindestens 31. Dezember 2019.


Die ARK Bayern betrachtet diese Regelung nach den Worten ihres Vorsitzenden Günter Popp kritisch: „Mit dieser Arbeitsmarktzulage werden ortsgebunden bestimmte Berufsgruppen bevorzugt und teilweise vom Tarif abgekoppelt. Diese Förderung von Partikularinteressen führt zu einer Aufsplitterung der Tariflandschaft und durch die Aufweichung der Solidarität letztlich zu einer Schwächung insbesondere der Arbeitnehmerinteressen. Wenn diese Entwicklung weitergeht, können irgendwann nur noch die Berufsgruppen ihre Interessen durchsetzen, die gerade besonders gefragt sind.“

Dennoch zieht die ARK Bayern mit, denn: „Wir müssen unseren Trägern die Möglichkeit geben, mit den staatlichen Trägern mitzuziehen, damit sie im Wettbewerb um die derzeit gerade in Ballungsräumen sehr knappen und damit begehrten KiTa-Fachkräfte nicht unter die Räder kommen“, erläutert der stellvertretende Vorsitzende der ARK Bayern, Dr. Ottmar Funk.

Die ARK

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225