Mehr Geld für Mitarbeitende der Evangelischen Kirche in Bayern. Arbeitsrechtliche Kommission beschließt Tarifsteigerungen

Mehr Geld für Mitarbeitende der Evangelischen Kirche in Bayern. Arbeitsrechtliche Kommission beschließt Tarifsteigerungen

Nürnberg/München, 15. 05. 2015. Nach der Tarifsteigerung für die Diakonie Bayern, deren Mitarbeitende seit 1. April 2015 drei Prozent mehr Vergütung bekommen, wurde in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern nun auch eine Tarifsteigerung für die Mitarbeitenden der evangelischen Kirche ausgehandelt.

In Anlehnung an die kürzlich erfolgte Tariferhöhung im Bereich der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (TdL) bekommen die Mitarbeitenden der evangelischen Kirche in Bayern rückwirkend ab 1. April dieses Jahres 2,1 Prozent mehr Vergütung. Ab 1. April 2016 kommen nochmals 2,3 Prozent oder mindestens 75 Euro dazu. Im Gegensatz zur TdL, wo die Beteiligung für ArbeitnehmerInnen an der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erhöht wird, wird von kirchlichen Mitarbeitenden weiterhin kein Beitrag für ArbeitnehmerInnen zur Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) erhoben. Im Vergleich werden dadurch die Mitarbeitenden der Kirche ab 1. Juli 2015 um etwa 1,61 Prozent und ab 1. Juli 2016 um etwa 1,71 Prozent ihrer Bezüge entlastet.

„Wir freuen uns, dass sich die Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nach Ihren KollegInnen bei der Diakonie nun ebenfalls mit einer Erhöhung Ihrer Vergütungen planen können“, bilanziert Dr. Ottmar Funk, stellvertretender Vorsitzender der ARK Bayern und Kirchenverwaltungsdirektor im Landeskirchenamt München. Darüber, inwieweit die Vergütungen bei der Diakonie Bayern im Jahr 2016 angeglichen werden, verliefen die Verhandlungen zwischen Dienstgeber- und DienstnehmervertreterInnen in der ARK Bayern bislang ergebnislos. Der Abschluss auf kirchlicher Seite ist nicht bindend für den Bereich der Diakonie. Eine Einigung könnte, nach nochmaligen separaten Beratungen auf Dienstnehmer- und Dienstgeberseite, möglicherweise in der nächsten ARK-Sitzung am 21. Juli 2015 erzielt werden.

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225