Einigung im Tarifstreit. Lösung für die Adaption des TV-L-Abschlusses im Tarifwerk der Diakonie Bayern gefunden

Einigung im Tarifstreit. Lösung für die Adaption des TV-L-Abschlusses im Tarifwerk der Diakonie Bayern gefunden

Nürnberg/München, 10. 08. 2015. Nach langen und mitunter äußerst kontroversen Verhandlungen hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche (ARK) in Bayern eine Einigung für die Adaption des jüngsten TV-L-Abschlusses erzielt. Dabei haben sich die VertreterInnen der Dienstnehmerseite weitgehend durchgesetzt. Zugeständnisse mussten sie trotzdem machen.

Letztendlich war es eine Frage der Zeit. Das heißt, die zweite Stufe der Entgeltsteigerung nach den 3,0 Prozent zum 1. April 2015 kommt nicht am 1. Oktober 2016, sondern erst zum 1. November gleichen Jahres. Nach einer mehrfach unterbrochenen Diskussion einigten sich Dienstnehmer- und Dienstgeber-VertreterInnen in der ARK Bayern auf den Vorschlag der DienstnehmerInnen-Seite. Die DienstgeberInnen setzten allerdings das um einen Monat spätere Inkrafttreten der Entgelterhöhungen sowie Gespräche über die Erarbeitung neuer Kriterien für zukünftige Entgeltverhandlungen durch.

Ab 1. November 2016 werden die Mitarbeitenden der Diakonie Bayern nochmals bis zu 3,9 Prozent mehr Gehalt bekommen. Diese hohe Steigerung ist allerdings nur den unteren Gehaltsgruppen vorbehalten. Für diese Mitarbeitenden wurde der im Abschluss der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (TdL) enthaltene Sockelbetrag von 75 Euro prozentual umgesetzt. Die oberen Entgeltgruppen ab E 10 erhalten 1,4 Prozent mehr. Die Anwendung des Modells auf die gesondert geregelten Vergütungsmodelle für Ärzte und für den Bereich Jugendhilfe wird bei der ARK-Sitzung im Oktober 2015 diskutiert.

„Wir freuen uns über die Einsicht der Dienstgeber-VertreterInnen“, bilanzierte Günter Popp, derzeit in Personalunion Vorsitzender des Verbands kirchlicher Mitarbeiter (vkm) und der ARK Bayern. „Mit diesem Abschluss ist es uns gelungen, eine spürbare Entgeltsteigerung gerade für die Mitarbeitenden in den unteren Gehaltsgruppen zu erreichen. „Unser Modell verhindert, dass die Schere zwischen den Gehaltsgruppen in der Diakonie Bayern immer weiter aufgeht“, pflichtet ihm Hans Gundel, Vorsitzender des Diakonischen Arbeitnehmerverbandes in Bayern (DAViB), bei.

„Die Dienstgeber sind mit dem Ergebnis nicht rundum zufrieden“, fasste Dr. Tobias Mähner, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werks Bayern, die Sicht der diakonischen ArbeitgeberInnen zusammen. „Die einmonatige Verschiebung der Entgelterhöhung macht das Ganze für uns erträglich, zumal die Einigung Planungssicherheit für unsere Einrichtungen schafft“, begründet Mähner die Zustimmung der DienstgeberInnen.

Die ARK

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225