Mehr Geld für Mitarbeitende der bayerischen Diakonie. Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche inBayern (ARK) einigt sich auf Entgeltsteigerung um 2,25 Prozent

Mehr Geld für Mitarbeitende der bayerischen Diakonie. Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche inBayern (ARK) einigt sich auf Entgeltsteigerung um 2,25 Prozent

Nürnberg/München, 26. 07. 2016. Mitarbeitende der Diakonie Bayern können sich auch im Jahr 2017 auf eine Steigerung ihrer Entgelte pünktlich zum Tag der Arbeit freuen. Dienstnehmer- und DienstgebervertreterInnen in der ARK Bayern haben sich in der jüngsten Tarifrunde auf ein Plus von 2,25 Prozent ab 1. Mai 2017 geeinigt.

Die beschlossene Entgeltsteigerung gilt für alle innerhalb der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Bayern (AVR Bayern) Beschäftigten, also auch für AnerkennungspraktikantInnen und Auszubildende. Eine Ausnahme bilden die MedizinerInnen. Die Tarife für diese Berufsgruppe haben andere Laufzeiten. Zudem einigten sich die Mitglieder der ARK Bayern darauf, die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen Tarifrunde im Bereich des TV-L bei den Verhandlungen über die Tarifentwicklung für das Jahr 2018 einzubeziehen. „Das war eine sehr konstruktive Tarifrunde, mit deren Ergebnis alle Beteiligten gut leben können“, bilanzierte Tobias Mähner, Vorsitzender der ARK Bayern, nach dem Ende der Verhandlungen und hob auch den im Vergleich zum TV-L frühen Zeitpunkt der Einigung hervor: „Diese Prospektivität stärkt die Planungssicherheit für unsere Einrichtungen.“

Von Seiten der DienstnehmerInnen machte der stellvertretende ARK-Vorsitzende Klaus Klemm zudem deutlich, „dass sich die DienstnehmerInnenverbände vkm-Bayern und DAViB weiter dafür einsetzen werden, dass es auch über das Jahr 2017 hinaus keine Eigenbeteiligung der DienstnehmerInnen an den Beiträgen zur Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) geben wird.“

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt von je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225