Tätigkeit zählt mehr als Ausbildung. Evaluation der Arbeitsvertragsrichtlinien der Bayerischen Diakonie abgeschlossen

Tätigkeit zählt mehr als Ausbildung. Evaluation der Arbeitsvertragsrichtlinien der Bayerischen Diakonie abgeschlossen

Nürnberg/München, 21. 02. 2017. Das Primat des Tätigkeitsbezugs vor dem Ausbildungsbezug hat sich in der Diakonie bewährt. Zu diesem Resümee kommt die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern anlässlich des Abschlusses der Evaluation der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie Bayern. Die im Jahr 2007 eingeführten AVR Bayern gelten für die derzeit rund 89.000 Mitarbeitenden der bayerischen Diakonie.

Im Zentrum der Evaluation stand die Eingruppierungsordnung der AVR Bayern, also die Systematik der Entgeltgruppen. Neben Renovierungsarbeiten wie der Anpassung an veränderte Berufsbilder und der Klarstellung von Richtbeispielen, ging es vor allem darum, ob der Paradigmenwechsel, der mit Einführung der AVR Bayern vollzogen wurde, nach zehn Jahren Laufzeit positiv zu bewerten ist. Damals hatte man Neuland betreten und die althergebrachte Eingruppierung, wonach Tätigkeitsbezug und Ausbildungsabschluss in gleicher Gewichtung für die Eingruppierung relevant waren, insofern verändert, als der Komponente des Tätigkeitsbezugs Priorität eingeräumt wurde. Seither zählt bei der Eingruppierung zu allererst, welche Tätigkeit eine/ein Mitarbeitende/r ausführt, und erst in zweiter Linie die Ausbildung. Wenn also beispielsweise einer Buchhalterin ohne Fachhochschul- beziehungsweise Bachelorabschluss dauerhaft Aufgaben einer Diplombetriebswirtin (FH) übertragen werden, dann erhält sie die in den AVR Bayern dafür vorgesehene Vergütung und nicht, wie in anderen Tarifsystemen, eine Stufe darunter.

Das Fazit der ARK Bayern fällt nach zehnjähriger Erprobung in der Praxis positiv aus: „Die Eingruppierung primär nach Tätigkeit hat sich bewährt, weil sie viel besser dem gerecht wird, was die Mitarbeitenden tatsächlich leisten“, fasst Klaus Klemm, Vorsitzender der ARK Bayern, das Ergebnis der Evaluation zusammen. „Unsere Sicht der Dinge, wonach diese Systematik der Eingruppierung zukunftsweisend ist, wird zudem dadurch bestärkt, dass inzwischen auch andere Tarifwerke weg vom Ausbildungsbezug und hin zu mehr Tätigkeitsbezug verändert worden sind.“

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225