Nürnberg/München, 28. 04. 2017. Die derzeit rund 117000 Mitarbeitenden von evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern dürfen sich auf eine Steigerung ihrer Entgelte freuen. Am 28. April 2017 einigten sich Arbeitnehmer- und ArbeitgebervertreterInnen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, dem Tarifgremium von Kirche und Diakonie in Bayern, auf neue Abschlüsse.
Die Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern bekommen ab 1. Januar 2018 mindestens 2,1 Prozent mehr Vergütung. In den Entgeltgruppen 1 bis 11 bewirkt eine Dynamik Entgeltsteigerung von maximal 4,72 Prozent. Auszubildende, AnerkennungspraktikantInnen und AltenpflegeschülerInnen bekommen 40 Euro monatlich mehr. Der neue Abschluss gilt nicht für die Berufsgruppe der ÄrztInnen. Entgelterhöhungen für diese Berufsgruppe wurden aufgrund anderer Laufzeiten im Januar beschlossen.
Für die Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt es rückwirkend zum 1. Februar 2017 für alle, deren Brutto-Monatsentgelt mindestens 3200 Euro beträgt, 2 Prozent mehr Entgelt. Diejenigen, deren monatliches Tabellenentgelt unter dieser Grenze liegt, bekommen pauschal 75 Euro mehr, was einer größeren prozentualen Steigerung gleichkommt. Maßgebend ist dabei das Bruttoentgelt einer Vollzeitstelle. Das heißt, auch für Teilzeitmitarbeitende wird die Entgeltsteigerung danach berechnet, was sie in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe in Vollzeit brutto verdienen würden. Ab 1. Februar 2018 erfolgt dann eine weitere Steigerung für alle Entgeltgruppen um jeweils 2,35 Prozent. Darüber hinaus wird ab 1. Januar 2018 eine 6. Gehaltsstufe für die Entgeltgruppen 9 bis 15 eingeführt. Damit bekommen auch Kirchen-Mitarbeitende dieser Engeltgruppen nach 15 Jahren Tätigkeit nochmals mehr Gehalt. Und auch die Auszubildenden dürfen sich auf eine Entgeltsteigerung freuen: Ihre Bezüge werden zum 1. Februar 2017 und zum 1. Februar 2018 jeweils um 35 Euro erhöht.
„Wir freuen uns, dass wir eine Einigung erzielt haben, die den Mitarbeitenden von evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern eine Steigerung ihrer Entgelte beschert, die den Vergleich mit den Abschlüssen im öffentlichen Dienst nicht scheuen muss“, beurteilt Klaus Klemm, derzeit Vorsitzender der ARK Bayern, das Ergebnis positiv. Für die Zukunft sieht er allerdings harte Verhandlungen auf die ARK Bayern zukommen: „Bis Ende 2018 wird es weiterhin keine Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung geben. In der neuen Legislaturperiode der ARK, die am 1. Oktober 2017 beginnt, wird sicher darüber verhandelt werden, ob dies weiterhin tragbar ist. Angesichts dessen dass die DienstnehmervertreterInnen diese Bastion auf keinen Fall aufgeben wollen, die DienstgebervertreterInnen aber immer mehr darauf drängen, kommen schwierige Gespräche auf die ARK-Mitglieder zu.“
Die ARK Bayern
Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.