ACK-Klausel modifiziert. ARK beschließt Änderungen der Regelung für berufliche Mitarbeit in evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern

ACK-Klausel modifiziert. ARK beschließt Änderungen der Regelung für berufliche Mitarbeit in evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern

Nürnberg/München, 02. 05 2017. Wer für evangelische Kirche oder Diakonie in Bayern arbeiten will, muss in der Regel Mitglied der evangelischen Kirche sein. Das galt und gilt auch weiterhin. Doch für bestimmte Berufsgruppen wurde diese Regelung jetzt modifiziert: Mitglieder dieser Gruppen können künftig unter besonderen Bedingungen auch dann für Kirche und Diakonie arbeiten, wenn sie einer anderen oder gar keiner Glaubensgemeinschaft angehören. Das hat am 28. April 2017 die ARK Bayern entschieden. Der Landessynodalausschuss, der Landeskirchenrat und der Diakonische Rat haben ihre Zustimmung zu dieser Änderung der Arbeitsrechtsregelung Berufliche Mitarbeit im unmittelbaren Vorfeld erteilt. Die modifizierte Regelung gilt ab 1. Juli 2017.

Qualifiziertes evangelisch-lutherisches Personal am derzeit leergefegten Arbeitsmarkt für soziale Berufe zu gewinnen, ist für kirchliche und diakonische Einrichtungen ein zunehmend schwieriges Unterfangen. Insbesondere aus diesem Beweggrund hat die ARK Bayern nach intensiven Diskussionen in Kirche und Diakonie beschlossen, die Arbeitsrechtsregelung Berufliche Mitarbeit, landläufig bekannt als ACK-Klausel, zu ändern. „Besonders in diakonischen Einrichtungen haben wir immer häufiger das Problem, geeignetes Personal zu finden. Damit wir unseren Auftrag weiter erfüllen können, ist es für uns wichtig, dass die ACK-Klausel nun bestimmte Ausnahmen zulässt“, erklärt Tobias Mähner, stellvertretender
Vorsitzender der ARK Bayern und 2. Vorstand der Diakonie Bayern.

Die Möglichkeiten für Ausnahmen bleiben jedoch begrenzt. Grundsätzlich gilt weiterhin: Wer bei evangelischer Kirche und Diakonie arbeiten möchte, sollte Mitglied der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern sein oder zumindest einer mit ihr in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen verbundenen Glaubensgemeinschaft angehören. Für alle, die mit Verkündigung und katechetischer Unterweisung zu tun haben, und generell für hervorgehobene Leitungsfunktionen ist die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirchen erforderlich. Das betrifft unter anderem PfarrerInnen, KirchenmusikerInnen auf A- und BStellen, JugendreferentInnen oder ReligionspädagogInnen.


Für Mitarbeitende mit seelsorgerlichen Aufgaben und sonstige Leitungspositionen, beispielsweise KindergartenleiterInnen, SchulleiterInnen, ChefärztInnen, Geschäftsführungen, ReferentInnen oder Mitglieder in Dienststellenleitungen, reicht in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn sie deutlich besser für eine Stelle qualifiziert sind als andere BewerberInnen, die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). Eine weitergehende Öffnung des Zugangs wird jetzt für so genannte Positionen mit anderen Aufgaben ermöglicht: ErzieherInnen, Kranken- und AltenpflegerInnen, ÄrztInnen, AssistentInnen, Verwaltungsmitarbeitendende, Mitarbeitende in der Hauswirtschaft müssen ab Juli nicht mehr zwingend einer christlichen Konfession angehören. Allerdings nur dann, wenn keine geeigneten Mitarbeitenden mit ACK-Mitgliedschaft gefunden werden können, wenn ein Angebot deshalb nur teilweise oder gar nicht mehr am Laufen gehalten werden könnte, wenn die BewerberInnen deutlich besser geeignet sind als ihre MitbewerberInnen mit ACK-Mitgliedschaft und wenn die Anforderung an die Identifikation mit Kirche und Diakonie nicht zu hoch ist.


Damit das christliche Profil in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen weiterhin erhalten bleibt und gelebt wird, werden neue kirchliche und diakonische Mitarbeitende künftig in Seminaren, Workshops und ähnlichen Formaten mit dem diakonisch-christlichen Profil vertraut gemacht. Die Teilnahme an diesen Maßnahmen ist verpflichtend für Mitarbeitende mit oder ohne ACK-Mitgliedschaft. „Mit der Einführung verpflichtender Willkommenstage tragen wir zum Kennenlernen des kirchlichen und diakonischen Auftrags sowie zur Identifikation der Mitarbeitenden mit diesem Auftrag bei“, sagt Klaus Klemm, derzeit 1. Vorsitzender der ARK Bayern. „Durch die Seminare wird unser Profil der christlichen Dienstgemeinschaft für alle Mitarbeitenden mit Leben erfüllt, ob mit oder ohne ACK-Mitgliedschaft.“

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225