Einstieg in die Entgeltrunde 2019/2020. Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) analysiert betriebliche Zusatzversorgung

Einstieg in die Entgeltrunde 2019/2020. Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) analysiert betriebliche Zusatzversorgung

Nürnberg/München, 31. 01. 2018. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) hat sich am 25. Januar 2018 eingehend mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ihrer betrieblichen Zusatzversorgung befasst. Die Befassung mit dieser Frage in der Entgeltrunde 2019/2020 ist auf eine Prozessvereinbarung zwischen Dienstgeberseite und Dienstnehmerseite der ARK aus dem Jahr 2017 zurückzuführen. Die Pflichtbeiträge zur Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) Darmstadt steigen von 4,8 v. H. auf 5,2 v. H. zum 1. Januar 2018 und auf 5,6 v. H. ab 1. Januar 2019.

Vor diesem Hintergrund hat die Dienstgeberseite die Vorstellung geäußert, die Mitarbeitenden an den nicht unerheblich steigenden Beiträgen zu ihrer Betriebsrente bei der EZVK zu beteiligen. Bislang tragen die Dienstgeber diese Beiträge alleine, was ihres Erachtens zu Wettbewerbsnachteilen in öffentlichen Ausschreibungen führt. Die Dienstnehmerseite lehnt eine solche Beteiligung aktuell jedoch entschieden ab. Vanessa Baumann, Vorstandsmitglied der EZVK, hat die Kommissionsmitglieder über die Neuerungen und Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die Beitragsentwicklung und die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei den Zusatzversorgungsbeiträgen informiert. In der anschließenden Diskussion betonte Günter Popp, stellvertretender Vorsitzender der ARK, für die Dienstnehmerseite: „Mit uns wird es derzeit keine Mitarbeitendenbeteiligung an den Beiträgen zur Zusatzversorgung geben. Erst ab einem Dienstgeberbeitrag von über 5,6 v.H. ist dies überhaupt vorstellbar. Außerdem würde eine solche Beteiligung eine echte Kompensation für die Mitarbeitenden erfordern, z.B. über eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit.“

Die Entgeltrunde für 2019 soll für die Diakonie Bayern bis zum Sommer 2018 entschieden sein. Ob und wie dieses Thema in dem letztendlichen Verhandlungsergebnis eine konkrete Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten. Die Kommission wird sich am 12. April 2018 zu weiteren Verhandlungen treffen, um einer Grundsatzentscheidung in dieser Frage näher zu kommen. Der Vorsitzende, Dr. Nikolaus Blum, erwartet bis dahin von beiden Seiten konkrete Lösungsoptionen.

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen deren derzeit rund 117000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Wagner, Pressesprecher der ARK Bayern

Daniel Wagner

Pressesprecher der ARK
+ 49 179 537 4225