Willkommen

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts für über 94.000 Beschäftigte bei Landeskirche und Diakonie in Bayern. Ihre 16 ehrenamtlichen Mitglieder verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. Die ARK ist daher wesentlicher Bestandteil des „Dritten Weges“.

 

 

 

Verdienen bei der Diakonie?
Gehaltsrechner der Diakonie Bayern
Bildrechte Diakonie Bayern

 

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ARK Aktuell

 

Die neuesten Nachrichten und Beschlüsse der ARK Bayern

 

Dass es erst einer Pandemie bedarf, um den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern, der Alten- und Behindertenhilfe und der Rettungsdienste die schon längst überfällige Anerkennung zukommen zu lassen ist traurig - doch endlich steht die Arbeit dieser Menschen im Mittelpunkt unserer Gesellschaft und ein jeder spürt wie wichtig und tragend diese Berufsgruppen sind. Aufgrund der Krise und der dadurch entstandenen Mehrbelastung für die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hat die bayerische Staatsregierung beschlossen für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- Pflege-Behinderteneinrichtungen, Reha-Kliniken sowie für die Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 300,00 Euro für Teilzeitkräfte und 500,00 Euro für Vollzeitkräfte auszubezahlen.
Nürnberg/München, 3. April 2020 Nicht nur Applaus, sondern eine spürbare finanzielle Anerkennung für systemrelevante Berufe hat die Arbeitsrechtlichen Kommission von Kirche und Diakonie in Bayern (ARK) jetzt gefordert. Der Vorsitzende, Dr. Günther Bauer: „Wenn Erzieher, Erzieherinnen, Mitarbeitende in der Pflege dem Bundestag standing ovations Wert sind, sollte diese Wertschätzung am Monatsende auch auf dem Konto spürbar sein.“ Bauer schlägt darum eine steuerliche Entlastung in Höhe von 500 Euro monatlich für die soziale Berufe vor, die in der Zeit von Corona durch ihre Arbeit mit Klienten und Klientinnen besonderen Belastungen  ausgesetzt sind. Dazu zählen neben Mitarbeitenden in der Alten - und Krankenhilfe die aus der Kinder- und Jugend sowie der Behinderten- und Wohnungslosenhilfe.
Nürnberg, 4. März 2020 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die Zulage für die Diakonie-Mitarbeitenden im Großraum München weiter präzisiert. Dies betrifft insbesondere den Finanzierungsvorbehalt sowie den Wirksamkeitszeitpunkt. Seit Januar 2020 bekommen Mitarbeitende in und um München zum Teil deutlich mehr Geld. Die Zulagen können bis zu 270,- im Monat betragen; hinzukommen weitere Zulagen, die bis zu 50 Euro pro Kind betragen können. Dies hatte die ARK bereits im Dezember 2019 beschlossen.
Nürnberg, 6. 12. 2019 Die Beschäftigten der Diakonie im Großraum München bekommen ab Januar 2020 zum Teil deutlich mehr Geld. Die Arbeitsrechtliche Kommission, zuständig für das kirchlich-diakonische Arbeitsrecht, hat die bisherige „Allgemeine Ballungsraumzulage“, die bislang 75 - Euro betrug, auf 135,- erhöht und zudem ergänzend eine „Erhöhte Ballungsraumzulage“ in Höhe von weiteren 135,- Euro beschlossen. Ein Teil der Beschäftigten der Diakonie erhält damit ab Januar 2020 bis zu 270,- Euro mehr im Monat. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können.
Nürnberg/München, 1. August 2019.  Dr. Günther Bauer, Vorstand der Inneren Mission München, ist ab 1. Oktober 2019 der neue Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern).   Die Wahl erfolgte in der letzten Sitzung der ARK, die Ende Juli in Nürnberg tagte. Bauer tritt die Nachfolge von Günter Popp an, der den Vorsitz der Kommission seit 2018 innehatte. Die Kommission beschloss zudem die Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) ab 2020.