Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Kindertagesstätten werden künftig nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) bzw. nach der Kirchlichen Dienstvertragesordnung (DiVO) bezahlt werden. Ausschlaggebend hierfür ist, welches Recht der jeweilige Dienstgeber anwendet.
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