Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat im Umlaufverfahren vom 3. November 2014 gemäß § 2 Absatz 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Absatz 1 ARRG veröffentlicht wird.
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