Für Mitarbeitende der ELKB

DiVO-Beschlüsse 2009

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 30. September 2009 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Änderung § 1 und 2

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 30. Juni 2009 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgendes beschlossen:

1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung, insbesondere Eingruppierung der (stellvertretenden) Leitungen in Kindertagesstätten

2. Erzieherpraktikanten und Erzieherpraktikantinnen; Erhöhung der Bezüge

3. Ergänzende Leistung (München- bzw. Ballungsraumzulage)

4. Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse; auslaufende Regelung

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern vom 27. April 2009 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. März 2009 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren die folgenden zwei Beschlüsse gefasst: Entgelterhöhung und Gewährung einer Einmalzahlung im Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO).