Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2009
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche am 30. September 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Änderung § 1 und 2
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 30. Juni 2009 folgendes beschlossen:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung, insbesondere Eingruppierung der (stellvertretenden) Leitungen in Kindertagesstätten
2. Erzieherpraktikanten und Erzieherpraktikantinnen; Erhöhung der Bezüge
3. Ergänzende Leistung (München- bzw. Ballungsraumzulage)
4. Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse; auslaufende Regelung
Für den Geltungsbereich der DiVO (Bereich der Landeskirche) hat die ARK Bayern am 27. April 2009 folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen: Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung – DiVO)
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern im März 2009 per Umlaufverfahren die folgenden zwei Beschlüsse gefasst: Entgelterhöhung und Gewährung einer Einmalzahlung im Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO).