Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2012
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 18. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst: Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), zuletzt geändert durch ARK-Beschluss vom 25. Oktober 2012, (KABl S. 356), wird wie folgt geändert.
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden (ARR Azubi)
2. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Vergütung der vor Beginn oder während ihrer Schul- oder Hochschulausbildung tätigen Praktikanten und Praktikantinnen (PraktVergütARR)
3. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 16. Mai 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Neufassung der Eingruppierungsvorschriften der DiVO
II. Erkrankung bei Arbeitszeitausgleich (§ 19 DiVO)
III. Neuregelung der Urlaubstage
IV. Flexibilisierungsmöglichkeit der Vergütung von ErzieherpraktikantInnen
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 02. März 2012 die folgenden Beschlüsse gefasst::
I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (RS 650)
II. Aufhebung der Arbeitsrechtsregelung über die Arbeitsbedingungen für die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen an BildschirmarbeitsplätzenIII. Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes