Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2023
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 8. November 2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1.) Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650):
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007, KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, berichtigt S. 209, zuletzt geändert durch Beschluss vom 13. Juli 2023, veröffentlicht durch Bek vom 16. August 2023 (KABl S. 273), wird wie folgt geändert:
- In der Inhaltsübersicht werden in die Angabe zu § 21a nach den Wörtern „steuerfreie Sachbezüge“ die Wörter „, Mentorats- und Gemeindeberatungszulage“ eingefügt
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2.) Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM neu; RS 732/1)
§ 1
Die Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM neu) vom 8. Mai 2016 (KABl S. 145), zuletzt geändert durch ARK-Beschluss vom 21. Mai 2021, veröffentlicht durch Bek vom 2. Juni 2021 (KABl S. 209), wird wie folgt geändert:
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Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 8. November 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650):
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 13. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 17. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 9. Februar 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert: