Medienarchiv

Meldungen 2022

Vorsitzwechsel in der Arbeitsrechtlichen Kommission von Kirche und Diakonie. Außerdem: Weiterhin mehr Geld in Ballungsräumen

Nürnberg, 05. 12 2022 Mitarbeitende der Diakonie Bayern im Ballungsraum München erhalten weiterhin monatlich bis 270 Euro mehr Gehalt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) hat jetzt die Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2022 geltenden Ballungsraumregelung beschlossen; sie gilt nun zunächst bis Ende 2024. Demnach gibt es neben der „allgemeinen Ballungsraumzulage“ in Höhe von 135,- Euro monatlich weiterhin eine ergänzende „erhöhte Ballungsraumzulage“ in gleicher Höhe. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können. Voraussetzung für Zahlung der Ballungsraumzulagen bleibt weiterhin, dass die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft eine entsprechende Zulage gewährt, wie dies in München und Umgebung der Fall ist.

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Bis zu acht Prozent mehr für Diakonie-Mitarbeitende. ARK-Bayern beschließt Tariferhöhungen ab 1. Januar 2023

Nürnberg, 17. Juni 2022 Die Mitarbeitenden der Diakonie Bayern können ab dem kommenden Jahr mit deutlich mehr Gehalt rechnen. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat für 2023 Steigerungen um bis zu 8,6 Prozent beschlossen. Für Mitarbeitende im Schichtdienst wurden ebenfalls deutliche Verbesserungen vereinbart, so dass etwa das sogenannte „Holen aus dem Frei“ – also die kurzfristige Übernahme von Diensten wegen dem Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen – zukünftig mit einem Zuschlag vergütet wird.

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Corona-Sonderzahlung auch für Ärztinnen und Ärzte. ARK Bayern ermöglicht Bonus noch vor Abschluss im Marburger Bund

Nürnberg, 08. 03. 2022 Noch vor einem Tarifabschluss im Marburger Bund hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) Tatsachen geschaffen und eine Corona-Sonderzahlung für bei der Diakonie beschäftigte Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Damit soll eine Gleichbehandlung der Mitarbeitenden im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Bayern) erreicht werden.

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1.300 € Corona-Sonderzahlung und 2,8 Prozent mehr Gehalt: Deutliches Plus für Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche

München, 13. 01. 2022 Mitarbeitende im Geltungsbereich der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bekommen ab dem 1. Januar 2023 2,8 Prozent mehr Gehalt sowie spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auch Auszubildende und dual Studierende erhalten analog zum Beschluss der Länder ab 1. Januar 2023 bis zu 70,- Euro mehr im Monat. Auszubildende und Berufspraktikantinnen erhalten einen Bonus von 650,- Euro; gleiches gilt für Erzieherpraktikantinnen. Zudem wird die vereinfachte Kurzarbeit bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK) jetzt beschlossen. Das Gremium entscheidet nach kirchlichem Arbeitsrecht über Löhne und Gehälter bei Kirche und Diakonie.

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