Nürnberg, 17. Juli 2026 – Die Mitarbeitenden der Diakonie in Bayern erhalten zum 1. Januar 2027 mehr Geld. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat eine lineare Erhöhung der Vergütungen im Raum der Diakonie Bayern um 2,5 Prozent beschlossen. Der Beschluss gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027. Auch Auszubildende, Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten sowie Studierende in ausbildungs- und praxisintegrierten dualen Studiengängen profitieren von dem Beschluss. Ihre monatlichen Vergütungen werden zum 1. Januar 2027 jeweils um 75 Euro angehoben.
„Mit dem Beschluss setzt die ARK Bayern ein klares Zeichen für verlässliche und attraktive Arbeitsbedingungen in der Diakonie“, erklärt Dr. Matthias Heidler für die Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtliche Kommission. Die Steigerung um 2,5 Prozent stelle ein angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen angemessenes Verhandlungsergebnis dar. Die Refinanzierung sei vor dem Hintergrund der angekündigten Sozialreformen für die Träger aber eine Herausforderung. „Wenn die Politik bei der Gesundheits- und Pflegereform die vollständige Refinanzierung unserer Tarife durch die Kostenträger aussetzt, bringt das diakonische Einrichtungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten“, so Heidler.
Außerdem wird zum 1. Juli 2027 in den AVR-Bayern eine neue Stufe 6 eingeführt; bisher endete die Entgeltentwicklung mit Stufe 5. „ Damit erhalten langjährige Mitarbeitende eine zusätzliche Entwicklungsperspektive, gleichzeitig stärkt die Diakonie ihre Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeberin,“ so Dienstnehmervertreter Joachim Laupenmühlen.
Weiterhin werden die Laufzeiten der sogenannten „Erfahrungsstufen“ angepasst. Die Laufzeit in Stufe 4 wird von 84 auf 72 Monate abgesenkt, für Stufe 5 wird eine Laufzeit von 60 Monaten festgelegt. Damit erreichen Beschäftigte zukünftig früher eine höhere Stufe – und erhalten demzufolge auch früher mehr Gehalt. Ebenfalls neu geregelt wird der Samstagszuschlag, ab dem 1. Januar 2027 beträgt er 5 Prozent des Stundenentgelts – die Dynamisierung des Zuschlags passt sich damit zukünftig der jeweiligen Vergütungsentwicklung an.
Für die Dienstnehmerseite der Diakonie betont Laupenmühlen: „Der Beschluss bringt nicht nur eine lineare Entgelterhöhung, sondern verbessert auch die Perspektiven in den höheren Erfahrungsstufen. Die Einführung der Stufe 6 und die Verkürzung der Stufenlaufzeiten sind wichtige Schritte, um Berufserfahrung anzuerkennen und die AVR Bayern im Wettbewerb um Fachkräfte weiter zu stärken.“
Für die Mittarbeitenden der Kirche hatte die ARK bereits im März eine Tariferhöhung beschlossen.
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 125.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern und ist paritätisch besetzt: jeweils vier Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften sowie der Träger diakonischer Einrichtungen.
Die ARK beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln der Entgelte zuständig. Ihre Beschlüsse sind verbindlich und wirken normativ.
