Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2016
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Bereitschaftsdienstregelung bei Teilzeitmitarbeitenden
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 die folgenden Beschlüsse gefasst:
A. Arbeitsrechtsregelung zur Ausschlussfrist gemäß § 54 AVR-Bayern
B. Arbeitsrechtsregelung zum Entgeltbegriff
C. Arbeitsrechtsregelung zur Bereitschaftsdienstregelung bei Teilzeitmitarbeitenden
D. Arbeitsrechtsregelung Höhergruppierung
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Ausschlussfrist gemäß § 54 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zum Entgeltbegriff
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Oktober 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung Höhergruppierung
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 die folgenden Beschlüsse gefasst: § 1 Die ab 1. Mai 2017 geltende Entgelttabelle der Anlage 3 der AVR-Bayern erhält folgende Fassung: Entgelttabelle ab 01.05.2017
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Amtliche Anmerkung zur Klarstellung der Anmerkung 18 Buchstabe b) der Anlage 2 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Übertragung der Pauschalversteuerung bei geringfügigen Beschäftigungen auf die Mitarbeitenden (§ 33 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: § 1 Die ab 1. Mai 2017 geltende Entgelttabelle der Anlage 3 der AVR-Bayern erhält folgende Fassung: Entgelttabelle ab 01.05.2017
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Juli 2016 den folgenden Beschluss gefasst: Klarstellung zur Überleitung in der Jugendhilfe zum 1. Juli 2016