Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2017
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 26. Januar 2017 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ärztevergütung gemäß Anlage 3a AVRBayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 26. Januar 2017 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ärztevergütung gemäß Anlage 3a AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 26. Januar 2017 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Höhergruppierung (§ 32 Absatz 5 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 26. Januar 2017 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Bereitschaftsdienstregelung bei Teilzeitmitarbeitenden (Anlage 11 Abschnitt A. AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 26. Januar 2017 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Eingruppierungsordnung (Anlage 2 AVRBayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 26. Januar 2017 den folgenden Beschluss gefasst: Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung an § 309 BGB (Textform)