Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2020
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 8. Juli 2020 den folgenden Beschluss gefasst: Klarstellung zur Ausschlussfrist in den Musterverträgen (Anlagen 5 – 5e AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 8. Juli 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Korrektur der Neuregelung der Ballungsraumzulagen (Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 18. Juni 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2021 im Bereich der AVR-Bayern (§ 39 und Anlagen 3, 4, 16, 17 AVRBayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern im Umlaufverfahren vom 18. Mai 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
A. Ergänzungsbeschluss Musterausbildungsvertrag generalistische Pflegeausbildung (Anlage 5d AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern im Umlaufverfahren am 26.03.2020 folgenden Beschluss gefasst:
§ 14a Kurzarbeit
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern im Umlaufverfahren vom 19. März 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Anpassung der Kurzarbeit an die gesetzlichen Erleichterungen vom 13. März 2020 (§ 25 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 27. Februar 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Klarstellung zur Neuregelung der Ballungsraumzulagen (Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 27. Februar 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Generalistische Pflegeausbildung (Anlage 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 27. Februar 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Musterausbildungsvertrag generalistische Pflegeausbildung (Anlage 5d AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 27. Februar 2020 den folgenden Beschluss gefasst:
Redaktionelle Anpassung Versicherungsname (§ 49 AVR-Bayern)
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