Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2022
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 03. März 2022 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommissionvertreten durch die Fachgruppe Diakonie gem. § 10b Abs. 2 ARRG - am 03. März 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Anlage 23 AVR-Bayern
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