Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2015
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung Ergänzungen zur Eingruppierung und Kinder- und Jugendhilfe (§ 32, § 33, § 39, §§ 1 und 2 Anlage 4, Anlage 7a, § 2 Anlage 15 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 23. März 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)
2. Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVRBayern)
3. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende (Anlage 15 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigungszeit und Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bzw. Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 6 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a, 3b, 4 AVR-Bayern)
Arbeitsrechtsregelung Urlaubsanspruch und Sonderurlaub (§§ 28, 31 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 15. Januar 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Arbeitsrechtsregelung über die Höhe des Familienbudgets nach Anlage 14 AVRBayern Hier: Klarstellung.
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