Für Mitarbeitende der Diakonie

AVR-Beschlüsse 2008

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. September 2008 3. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung und Ergänzung der AVR-Bayern

Auf ihrer Sitzung vom 24.11.2006 hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Arbeitsrechtsregelung über Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern (AVR-Bayern) beschlossen, die am 01.07.2007 in Kraft getreten ist. Zu diesen Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern wurde an die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Vielzahl von sachlichen Änderungsvorschlägen herangetragen. In einer Arbeitsrechtsregelung, die am 15.09.2008 beschlossen wurde, hat die Arbeitsrechtliche Kommission viele dieser Vorschläge in die AVR-Bayern aufgenommen (vgl. § 1 der Arbeitsrechtsregelung vom 15.09.2008). Die Anlage 2 der AVR-Bayern – Eingruppierungsordnung – wurde neu gefasst; diese Neufassung enthält jedoch nur geringfügige sachliche Änderungen (vgl. § 2 der Arbeitsrechtsregelung). Des weiteren wurden die AVR-Bayern in verschiedenen Bestimmungen redaktionell berichtigt (vgl. § 3 der Arbeitsrechtsregelung).

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 08.05.2008 zu den AVR-Bayern

Änderungen der § 29 sowie § 46 der AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 16.12.2008 zu den AVR-Bayern

Änderung Anlage 2 sowie Ergänzung §40

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