Für Mitarbeitende der ELKB

Beschlüsse DiVO (Archiv)

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Beschlüsse vom 18. Juli 2024 für den Geltungsbereich der Kirche

- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung - DiVO)
- Bezahlung der PiA-Auszubildenden nach TVA-L Pflege
- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (ARR-ATZ neu)

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Überleitung von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in der Jugend- und/oder Gemeindearbeit

Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007, KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, berichtigt S. 209, mit Änderungen wird wie folgt geändert: 1. Nach § 64d DiVO wird folgender § 64e DiVO eingefügt:

§ 64e Überleitung von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in der Jugend- und/oder Gemeindearbeit

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Einmalzahlungen 2024 und Erhöhungen der Entgelte 2024 und 2025 im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 (Anlage 1) wird im Bereich der ELKB (Fachgruppe Verfasste Kirche) mit den kirchenspezifischen Besonderheiten dem Grunde nach übernommen und wie folgt vollzogen...

Einmalzahlung und Entgelterhöhung 2023 bis 2025 Anlagen

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Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker*innen 
(ARR KM neu); redaktionelle Änderung von § 39 Abs. 1 lit. d)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 20. Februar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 144), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 18. Dezember 2012 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 18. Dezember 2012 folgenden Beschluss gefasst: Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), zuletzt geändert durch ARK-Beschluss vom 25. Oktober 2012, (KABl S. 356), wird wie folgt geändert.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 8. November 2023 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 8. November 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650):

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 13. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 17. Mai 2023 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 17. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 9. Februar 2023 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 9. Februar 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 29. November 2022 für den Bereich Verfasste Kirche

Die Arbeitsrechtsregelung über die Vergütung der vor Beginn oder während ihrer Schul- oder Hochschulausbildung tätigen Praktikanten und Praktikantinnen (PraktVergütARR; RS 698) wird wie folgt geändert.

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