Für Mitarbeitende der ELKB

Beschlüsse DiVO (Archiv)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 5. November 2024 (DiVO)

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung - DiVO):

§ 26a Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing (anstelle von § 19b TV-L)

§ 27a Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Ergänzung zu § 21 TV-L)

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Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO)

Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO), zuletzt geändert durch den ARK-Beschluss v. 18.7.2024, veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 25.7.2024

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DiVO Entgelttabellen 2024

Die aktuelle DiVO Entgelttabellen 2024 für Beschäftigte im Geltungsbereich der DiVO, gültig ab 1. November 2024, inklusive der Beträge in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen

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Beschlüsse vom 18. Juli 2024 für den Geltungsbereich der Kirche

- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung - DiVO)
- Bezahlung der PiA-Auszubildenden nach TVA-L Pflege
- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (ARR-ATZ neu)

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Überleitung von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in der Jugend- und/oder Gemeindearbeit

Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007, KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, berichtigt S. 209, mit Änderungen wird wie folgt geändert: 1. Nach § 64d DiVO wird folgender § 64e DiVO eingefügt:

§ 64e Überleitung von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in der Jugend- und/oder Gemeindearbeit

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Einmalzahlungen 2024 und Erhöhungen der Entgelte 2024 und 2025 im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 (Anlage 1) wird im Bereich der ELKB (Fachgruppe Verfasste Kirche) mit den kirchenspezifischen Besonderheiten dem Grunde nach übernommen und wie folgt vollzogen...

DiVO-Entgelttabellen ab November 2024 und April 2025

Tarifvertrag der Länder vom 9. Dezember 2023

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Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker*innen 
(ARR KM neu); redaktionelle Änderung von § 39 Abs. 1 lit. d)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 20. Februar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 144), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 8. November 2023 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 8. November 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650):

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 13. Juli 2023 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 13. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 17. Mai 2023 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 17. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

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