Für Mitarbeitende der ELKB
Beschlüsse DiVO (Archiv)
Archiv der Beschlüsse (DiVO)
Hier finden Sie die Beschlüsse aus den Sitzungen der ARK Bayern und des Schlichtungsausschusses für den Geltungsbereich der DiVO des vergangenen Jahres. Ältere Beschlüsse finden Sie unter folgenden Links:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung - DiVO):
§ 26a Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing (anstelle von § 19b TV-L)
§ 27a Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Ergänzung zu § 21 TV-L)
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO), zuletzt geändert durch den ARK-Beschluss v. 18.7.2024, veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 25.7.2024
Die aktuelle DiVO Entgelttabellen 2024 für Beschäftigte im Geltungsbereich der DiVO, gültig ab 1. November 2024, inklusive der Beträge in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen
- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung - DiVO)
- Bezahlung der PiA-Auszubildenden nach TVA-L Pflege
- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (ARR-ATZ neu)
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007, KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, berichtigt S. 209, mit Änderungen wird wie folgt geändert: 1. Nach § 64d DiVO wird folgender § 64e DiVO eingefügt:
§ 64e Überleitung von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in der Jugend- und/oder Gemeindearbeit
Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 (Anlage 1) wird im Bereich der ELKB (Fachgruppe Verfasste Kirche) mit den kirchenspezifischen Besonderheiten dem Grunde nach übernommen und wie folgt vollzogen...
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 20. Februar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 144), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird:
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 8. November 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650):
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 13. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 17. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefasst: I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert: