Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2024
- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung - DiVO)
- Bezahlung der PiA-Auszubildenden nach TVA-L Pflege
- Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (ARR-ATZ neu)
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007, KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, berichtigt S. 209, mit Änderungen wird wie folgt geändert: 1. Nach § 64d DiVO wird folgender § 64e DiVO eingefügt:
§ 64e Überleitung von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in der Jugend- und/oder Gemeindearbeit
Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 (Anlage 1) wird im Bereich der ELKB (Fachgruppe Verfasste Kirche) mit den kirchenspezifischen Besonderheiten dem Grunde nach übernommen und wie folgt vollzogen...
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat am 20. Februar 2024 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 144), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird: