Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2011
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 15. Dezember 2011 Folgendes beschlossen:
I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
II. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
II. Änderungsvertrag Nr. 3 zum TV-L vom 10. März 2011
III. Änderungsvertrag Nr. 3 zum Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) vom 10. März 2011
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
II. Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen
III. Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 31. März 2011 Folgendes beschlossen: Der im März erzielte Tarifabschluss der Länder wird für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ihrer Kirchengemeinden, ihrer Gesamtkirchengemeinden, ihrer Dekanatsbezirke und ihrer sonstigen Körperschaften, ihrer Anstalten und Stiftungen sowie ihrer Einrichtungen übernommen.
Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
2. Einführung eines Praxisjahres zur Berufseinführung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen
3. Ergänzende Fürsorgeleistung (sog. München- bzw. Ballungsraumzulage)