Für Mitarbeitende der ELKB

DiVO-Beschlüsse 2011

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. Dezember 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 15. Dezember 2011 Folgendes beschlossen:

I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

II. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 25. Oktober 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 25. Oktober 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:

I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

II. Änderungsvertrag Nr. 3 zum TV-L vom 10. März 2011

III. Änderungsvertrag Nr. 3 zum Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) vom 10. März 2011

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 28. Juni 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 28. Juni 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:

I. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

II. Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen

III. Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über eine ergänzende Leistung

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. März 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 31. März 2011 Folgendes beschlossen: Der im März erzielte Tarifabschluss der Länder wird für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ihrer Kirchengemeinden, ihrer Gesamtkirchengemeinden, ihrer Dekanatsbezirke und ihrer sonstigen Körperschaften, ihrer Anstalten und Stiftungen sowie ihrer Einrichtungen übernommen.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. Februar 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 14. Februar 2011 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

2. Einführung eines Praxisjahres zur Berufseinführung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen

3. Ergänzende Fürsorgeleistung (sog. München- bzw. Ballungsraumzulage)

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