Für Mitarbeitende der ELKB
DiVO-Beschlüsse 2015
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 19. Oktober 2015 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650)
2. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Auszubildenden (ARR Azubi; RS 651/2)
3. Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes (ARR Prakt; RS 699)
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 21. Juli 2015 folgenden Beschluss gefasst:
§ 1 Die Arbeitsrechtsregelung über die Vergütung der vor Beginn oder während ihrer Schul- oder Hochschulausbildung tätigen Praktikanten und Praktikantinnen (PraktVergütARR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1991 (KABl 1992 S. 30, ber. S. 55), zuletzt geändert durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 21. März 2014, veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 4. April 2014 (KABl S. 161), wird wie folgt geändert...
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 12. Mai 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Der Tarifabschluss der Länder wird für den Bereich der ELKB dem Grunde nach ab 01.04.2015 (2,1 %) und ab 01.04.2016 (2,3 %, mindestens aber 75 EUR) übernommen. Ein Arbeitnehmerbeitrag zur Evangelischen Zusatzversorgungskasse Kassel (EZVK) wird nicht erhoben.
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 23. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) in der Neufassung vom 7. Dezember 2007 (KABl 2008 Nr. 1 Sonderausgabe, ber. S. 209), zuletzt geändert durch ARKBeschluss vom 15. Januar 2015 (KABl S. XY), wird wie folgt geändert.
Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am folgende Beschlüsse gefasst:
1. Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650)
2. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen (ARR KM)