Für Mitarbeitende der ELKB

DiVO-Beschlüsse 2022

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 29. November 2022 für den Bereich Verfasste Kirche

Die Arbeitsrechtsregelung über die Vergütung der vor Beginn oder während ihrer Schul- oder Hochschulausbildung tätigen Praktikanten und Praktikantinnen (PraktVergütARR; RS 698) wird wie folgt geändert.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. Juni 2022 für den Bereich Verfasste Kirche

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 14. Juni 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO) wird wie folgt geändert:

II. Arbeitsrechtsregelung über Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (ARR dSK)

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Arbeitsrechtsregelung über die Erprobung der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern (ARR Erprobung Fahrradleasing)

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und die Fachgruppe Verfasste Kirche haben am 1. und 15. Februar 2022 gemäß § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird.

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 1. Februar 2022 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 1. Januar 2022 folgenden Beschluss gefasst:

Die Arbeitsrechtsregelung über die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (ARR BetrAV - RS 792) wird wie folgt geändert.

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 11. Januar 2022 für den Geltungsbereich der DiVO

Für den Geltungsbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat die ARK Bayern am 11. Januar 2022 folgende Beschlüsse gefasst: I. Corona-Sonderzahlung März 2022 und Entgelterhöhung ab 1. Januar 2023 Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 20211 wird im Bereich der ELKB (Fachgruppe Verfasste Kirche) mit den kirchenspezifischen Besonderheiten dem Grunde nach übernommen.

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    Wir, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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