Pressemeldungen der ARK Bayern

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Pressemeldungen

Tarifabschluss der Länder wird für den Raum der Kirche übernommen. Ab April mehr Geld für kirchlich Beschäftigte

München, 01.02.2024 Bereits im Dezember 2023 haben sich Länder und Gewerkschaften auf Tariferhöhungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst geeinigt (TV-L). Die in Bayern für Kirche und Diakonie zuständige Kommission hat nun beschlossen, diese Erhöhungen auch für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu übernehmen. Konkret bedeutet dies unter anderem ein Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 € in 2024 sowie Tarifsteigerungen im November 2024 und April 2025.

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Inflationsausgleich und deutliche Tarifsteigerung: 3.000 Euro Inflationsausgleich und Erhöhung um 5,5% für Mitarbeitende der Diakonie in Bayern.

Nürnberg, 13.07.2023 Gute Nachrichten für die knapp 100.000 Beschäftigten der Diakonie in Bayern: Ähnlich wie die im öffentlichen Dienst Beschäftigten erhalten auch Mitarbeitende der Diakonie im kommenden Jahr einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. Die Gehälter steigen ab dem 1. Dezember 2024 zusätzlich um 5,5 Prozent. Die Arbeitsrechtliche Kommission, für Löhne und Gehälter der Beschäftigten in Evangelischer Kirche und Diakonie zuständig, vollzieht damit die Verhandlungsergebnisse im Öffentlichen Dienst aus dem Frühjahr 2023 nach.

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Inflationsausgleich in den Bereichen der Diakonie und der Kirche? 7 Fragen zur Inflationsausgleichsprämie

Im Frühsommer 2023 haben ver.di und die kommunalen Arbeitgeber im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) für die Tarifrunde 2023 (1.1.2023 – 31.12.2024) unter anderem eine einkommenssteuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro (verteilt auf neun Monatszahlungen) sowie ab dem 1. März 2024 eine Entgelterhöhung um 200 Euro (sog. Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent, insgesamt mindestens aber 340 Euro beschlossen. Viele Mitarbeitende in Kirche und Diakonie fragen sich nun, ob und wann auch für den Geltungsbereich der AVR-Bayern sowie der DiVO vergleichbare Vereinbarungen getroffen werden.

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Höhere Zulagen und zwei Regenerationsstage zusätzlich. Kirchliche Tarife bleiben attraktiv

Nürnberg 13. 02. 2023 Zulagen bis zu 180 Euro im Monat sowie zwei zusätzliche Regenerationstage erhalten Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst der Evangelischen Kirche in Bayern ab dem 1. Juli 2023. Mit diesem Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) erhalten die Mitarbeitenden der Kirche nun weitere Zusatzleistungen, die den im öffentlichen Dienst der kommunalen Träger (TVöD) gewährten entsprechen. „Wir steigern damit als Dienstgeber unsere Attraktivität weiter“, bewertet der Vorsitzende der Fachgruppe Kirche in der ARK, Klaus Klemm, die Entscheidung der Kommission.

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Vorsitzwechsel in der Arbeitsrechtlichen Kommission von Kirche und Diakonie.

Nürnberg, 7. Dezember 2022 Mitarbeitende der Diakonie Bayern im Ballungsraum München erhalten weiterhin monatlich bis 270 Euro mehr Gehalt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) hat jetzt die Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2022 geltenden Ballungsraumregelung beschlossen; sie gilt nun zunächst bis Ende 2024. Demnach gibt es neben der „allgemeinen Ballungsraumzulage“ in Höhe von 135,- Euro monatlich weiterhin eine ergänzende „erhöhte Ballungsraumzulage“ in gleicher Höhe. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können.

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Vorsitzwechsel in der Arbeitsrechtlichen Kommission von Kirche und Diakonie. Außerdem: Weiterhin mehr Geld in Ballungsräumen

Nürnberg, 05. 12 2022 Mitarbeitende der Diakonie Bayern im Ballungsraum München erhalten weiterhin monatlich bis 270 Euro mehr Gehalt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) hat jetzt die Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2022 geltenden Ballungsraumregelung beschlossen; sie gilt nun zunächst bis Ende 2024. Demnach gibt es neben der „allgemeinen Ballungsraumzulage“ in Höhe von 135,- Euro monatlich weiterhin eine ergänzende „erhöhte Ballungsraumzulage“ in gleicher Höhe. Hinzukommen weitere Zulagen für Kinder, die bis zu 50,- Euro im Monat pro Kind betragen können. Voraussetzung für Zahlung der Ballungsraumzulagen bleibt weiterhin, dass die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft eine entsprechende Zulage gewährt, wie dies in München und Umgebung der Fall ist.

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Bis zu acht Prozent mehr. ARK-Bayern beschließt Tariferhöhungen ab 1. Januar 2023

Nürnberg, 17. Juni 2022 Die Mitarbeitenden der Diakonie Bayern können ab dem kommenden Jahr mit deutlich mehr Gehalt rechnen. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat für 2023 Steigerungen um bis zu 8,6 Prozent beschlossen. Für Mitarbeitende im Schichtdienst wurden ebenfalls deutliche Verbesserungen vereinbart, so dass etwa das sogenannte „Holen aus dem Frei“ – also die kurzfristige Übernahme von Diensten wegen dem Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen – zukünftig mit einem Zuschlag vergütet wird.

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Bis zu acht Prozent mehr für Diakonie-Mitarbeitende. ARK-Bayern beschließt Tariferhöhungen ab 1. Januar 2023

Nürnberg, 17. Juni 2022 Die Mitarbeitenden der Diakonie Bayern können ab dem kommenden Jahr mit deutlich mehr Gehalt rechnen. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat für 2023 Steigerungen um bis zu 8,6 Prozent beschlossen. Für Mitarbeitende im Schichtdienst wurden ebenfalls deutliche Verbesserungen vereinbart, so dass etwa das sogenannte „Holen aus dem Frei“ – also die kurzfristige Übernahme von Diensten wegen dem Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen – zukünftig mit einem Zuschlag vergütet wird.

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Corona-Sonderzahlung auch für Ärztinnen und Ärzte. ARK Bayern ermöglicht Bonus noch vor Abschluss im Marburger Bund

Nürnberg, 08. 03. 2022 Noch vor einem Tarifabschluss im Marburger Bund hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) Tatsachen geschaffen und eine Corona-Sonderzahlung für bei der Diakonie beschäftigte Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Damit soll eine Gleichbehandlung der Mitarbeitenden im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Bayern) erreicht werden.

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1.300 € Corona-Sonderzahlung und 2,8 Prozent mehr Gehalt: Deutliches Plus für Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Kirche

München, 13. 01. 2022 Mitarbeitende im Geltungsbereich der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bekommen ab dem 1. Januar 2023 2,8 Prozent mehr Gehalt sowie spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Auch Auszubildende und dual Studierende erhalten analog zum Beschluss der Länder ab 1. Januar 2023 bis zu 70,- Euro mehr im Monat. Auszubildende und Berufspraktikantinnen erhalten einen Bonus von 650,- Euro; gleiches gilt für Erzieherpraktikantinnen. Zudem wird die vereinfachte Kurzarbeit bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK) jetzt beschlossen. Das Gremium entscheidet nach kirchlichem Arbeitsrecht über Löhne und Gehälter bei Kirche und Diakonie.

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