Tätigkeit zählt mehr als Ausbildung. Evaluation der Arbeitsvertragsrichtlinien der Bayerischen Diakonie abgeschlossen
Nürnberg/München, 21. 02. 2017. Das Primat des Tätigkeitsbezugs vor dem Ausbildungsbezug hat sich in der Diakonie bewährt. Zu diesem Resümee kommt die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern