Konfessionsanforderungen neu geregelt. ARK Bayern beschließt neue Arbeitsrechtsregelung zur beruflichen Mitarbeit in Kirche und Diakonie
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat die Anforderungen an die berufliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie neu gefasst. Der Beschluss vom 21. Mai 2026 regelt, wann für privatrechtlich Beschäftigte eine Kirchenmitgliedschaft erforderlich ist und welche Loyalitätsanforderungen für Mitarbeitende gelten. Die neue Arbeitsrechtsregelung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.