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  • Erstellungsdatum 15. Mai 2020
  • Zuletzt aktualisiert 24. Januar 2024

Die Fachgruppe Verfasste Kirche der Arbeitsrechtlichen Kommission der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern hat am 15. Mai 2020 gemäß § 10 b Abs. 2, 4 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihres Diakonischen Werkes (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 30. März 1977 (KABl S. 95), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 1. Dezember 2019 (KABl 2020 S. 5), folgende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 12 Abs. 1 ARRG veröffentlicht wird.


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