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  • Erstellungsdatum 31. März 2011
  • Zuletzt aktualisiert 16. Januar 2024

Für den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern) hat die ARK Bayern am 31. März 2011 folgende Beschlüsse gefasst:

- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Juli 2011 um 2%,

- eine allgemeine Erhöhung des Grundentgelts der AVR-Bayern für alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen ab 01. Januar 2012 um weitere 2% und

- eine Einmalzahlung in Höhe von 360,00 Euro im Januar 2012.


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