Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung DiVO hat die ARK Bayern am 31. März 2011 Folgendes beschlossen: Der im März erzielte Tarifabschluss der Länder wird für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, ihrer Kirchengemeinden, ihrer Gesamtkirchengemeinden, ihrer Dekanatsbezirke und ihrer sonstigen Körperschaften, ihrer Anstalten und Stiftungen sowie ihrer Einrichtungen übernommen.
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