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  • Erstellungsdatum 5. Juli 2018
  • Zuletzt aktualisiert 24. Januar 2024

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 5. Juli 2018 den folgenden Beschluss gefasst:

Höchstüberlassungsdauer nach dem AÜG (§ 12 AVR-Bayern)


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