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  • Erstellungsdatum 25. Juli 2007
  • Zuletzt aktualisiert 16. Januar 2024

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat auf ihrer Sitzung am 25. Juli 2007 in Nürnberg einstimmig beschlossen, dass sich das Arbeitsrecht für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern künftig am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) und dem Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) orientieren wird.


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