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  • Erstellungsdatum 24. November 2006
  • Zuletzt aktualisiert 16. Januar 2024

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch - Lutherischen Kirche in Bayern hat am 24. November 06 die Neugestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich der Diakonie in Bayern beschlossen. Damit hat sie folgende Ziele verfolgt:

- Sicherung der Arbeitsplätze

- Berücksichtigung von veränderten Rahmen- und Refinanzierungsbedingungen in der Diakonie

- Flexibilität (regional und betriebliche Ebene)

- Konkurrenzfähigkeit zu anderen Tarifsystemen

- Einfache, verständliche und nachvollziehbare AVR - Bayern

- Attraktivität für Mitarbeitende

- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit diakonischer Einrichtungen

Da die Personalkosten 70% bis 80% der Gesamtkosten betragen, ist es notwendig, moderne, flexible und attraktive AVR - Bayern zu schaffen. Die AVR - Bayern gelten für alle diakonischen Einrichtungen, die bisher die AVR des Diakonischen Werkes der EKD und die so genannte Sonderregelung Bayern in ihren Dienstverträgen mit ihren Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen vereinbart haben. Das Datum des InKraft-Tretens ist der 01. Juli 2007.


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