Was verdiene ich bei der Diakonie Bayern ...

... in der Kinder- und Jugendhilfe?

Ihr Gehalt in der Kinder- und Jugendhilfe der Diakonie Bayern

Hier finden Sie beispielhafte Ausbildungs- bzw. Berufsfelder aus der Kinder- und Jugendhilfe  der Diakonie in Bayern sowie die entsprechenden Eingruppierungen abhängig von der Berufserfahrung. Bitte beachten Sie, dass die konkrete Eingruppierung von verschiedenen Faktoren wie Einrichtungsgröße, Umfang der Personalverantwortung etc. abhängt.

Bitte beachten Sie: Die mit * gekennzeichneten Tätigkeiten bzw. deren Eingruppierung ist unter anderem abhängig von der Größe der Wohngruppe/Einrichtung bzw. des Teams. Je nach Umfang der Personalverantwortung kommt noch eine Zulage hinzu bzw. wird die Stelle höhergruppiert.

Weitere Berechnungsbeispiele, geordnet nach Eingruppierung und Dienstzeit, finden Sie in unserem Gehaltsrechner.

Ist das alles?

Nein. Denn neben möglichen Zulagen (Schichtzulage, Kinderzuschlag etc.) bietet die AVR Bayern für Mitarbeitende in der Diakonie auch noch…

3 frei Tage extra

Die sind tariflich vereinbart -zusätzlich zu den 30 Urlaubstagen.

An kirchlichen Feiertagen

Der Buß- und Bettag, der 24.12 und der 31. 12 sind bei der Diakonie frei.

Günstige Zusatz-versicherung

Mitarbeitende der Diakonie Bayern können sich günstig zusatzkrankenversichern.

Attraktive Tarife

Die bietet die Versicherungskammer Bayern - etwa für zahnaärztliche Leistungen.
Zur VKB

Beitragsfreie Altervorsorge

Die Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge zahlt bei der Diakonie der Dienstgeber.

Beachtliche Zusatzrente

Wenn Sie genaueres dazu wissen wollen: Hier geht es zur Evangelischen Zusatzversorgungskasse
Zur EZVK

Bitte beachten Sie:

Die hier ermittelten Werte geben nur das Grundgehalt inklusive voller Jahressonderzahlung an. Die anteilige Berechnung der Jahressonderzahlung im Eintrittsjahr kann leider nicht abgebildet werden. Weitere Details zur Jahressonderzahlung entnehmen Sie bitte dem § 40 der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR-Bayern). 

Die AVR-Bayern enthalten zudem, je nach Berufsgruppe, ggf. weitere attraktive Zulagen, Zuschläge und Beihilfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Dienstgeber:in bzw. an die ausschreibende Einrichtung. Dies gilt auch für die Frage, ob und in welchem Umfang bisheriger Dienstzeiten anerkannt werden. 

Die ermittelten Werte dienen der Orientierung und bedingen keinen rechtsverbindlichen Anspruch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Dienstgeber:in bzw. an die ausschreibende Einrichtung.

Datenschutz
Wir, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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