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Glossar
Glossar arbeitsrechtlicher Fachbegriffe
Die wesentlichen Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht finden Sie hier, zusammen mit weiterführenden Links.
Von A - Z
Absatz
Absätze untergliedern Artikel und Paragraphen. Meist werden sie mit Zahlen in Klammern (z.B. (1) ) dargestellt.
ArbeitsRechtsRegelung
Arbeitsrechtsregelungen sind verbindliche Rechtsnormen, die spezielle Teilbereiche des Dienstvertrages oder von allgemeinen Arbeitsbedingungen regeln.
Arbeitsrechtsregelung über Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen
Arbeitsrechtsregelung Kirchenmusiker
Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes
Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit
Arbeits Rechts Regelungs Gesetz
Artikel
Artikel dienen ebenso für die Gliederung in Rechtsnormen (z.B. Gesetzen). Sie werden meinst wie Paragraphen für Oberpunkte eingesetzt
ArbeitsVertragsRichtlinien
Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind das allgemeingültige Regelwerk woraus sich die Dienstverträge der Mitarbeitenden in der Diakonie Bayern abbilden. Sie wird in vielen Bereichen einem Tarifwerk (z.B. TvÖD) gleichgestellt.
Arbeitszeitverordnung
DienstVertragsOrdnung
Die Dienstvertragsordnung regelt die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden in der Kirche. Sie hat einen hohen verbindlichen Charakter und ist einem Tarifwerk gleichgestellt. Innerhalb der Kirche ist sie als zwingend verbindlich anzusehen
Kirchliche Beihilfeverordnung (RS766)
KirchenmusikerGesetz
Kirchliche Reisekostenverordnung
Kirchliches Versorgungsgesetz
Rechtssammlung der Evang Luth Kirche in Bayern; das xxx gibt die jeweilige Ordnungsnummer an
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder
Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder
Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Tarifüberleitungsvertrag der Länder
Teilzeit- und Befristungsgesetz