Zum Nachschlagen

Glossar

Glossar arbeitsrechtlicher Fachbegriffe

Die wesentlichen Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht finden Sie hier, zusammen mit weiterführenden Links.

Von A - Z

Absatz

Absätze untergliedern Artikel und Paragraphen. Meist werden sie mit Zahlen in Klammern (z.B. (1) ) dargestellt.

ArbeitsRechtsRegelung

Arbeitsrechtsregelungen sind verbindliche Rechtsnormen, die spezielle Teilbereiche des Dienstvertrages oder von allgemeinen Arbeitsbedingungen regeln.

Arbeitsrechtsregelung über Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen

Arbeitsrechtsregelung Kirchenmusiker

Arbeitsrechtsregelung über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes

Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit

Arbeits Rechts Regelungs Gesetz

Artikel

Artikel dienen ebenso für die Gliederung in Rechtsnormen (z.B. Gesetzen). Sie werden meinst wie Paragraphen für Oberpunkte eingesetzt

ArbeitsVertragsRichtlinien

Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind das allgemeingültige Regelwerk woraus sich die Dienstverträge der Mitarbeitenden in der Diakonie Bayern abbilden. Sie wird in vielen Bereichen einem Tarifwerk (z.B. TvÖD) gleichgestellt.

Arbeitszeitverordnung

DienstVertragsOrdnung

Die Dienstvertragsordnung regelt die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden in der Kirche. Sie hat einen hohen verbindlichen Charakter und ist einem Tarifwerk gleichgestellt. Innerhalb der Kirche ist sie als zwingend verbindlich anzusehen

Kirchliche Beihilfeverordnung (RS766)

KirchenmusikerGesetz

Kirchliche Reisekostenverordnung

Kirchliches Versorgungsgesetz

Rechtssammlung der Evang Luth Kirche in Bayern; das xxx gibt die jeweilige Ordnungsnummer an

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder

Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz

Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Teilzeit- und Befristungsgesetz