Vorerst kein Corona-Bonus in Kirche und Diakonie. Anerkennungsleistungen Thema in der kommenden Tarifrunde.

Nürnberg, 31.03.2021 Ohne Einigung über einen möglichen Corona-Bonus in Kirche und Diakonie sind die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) zu Ende gegangen. Der Vorschlag der Dienstnehmerseite, die mit Corona verbundenen Arbeitsbelastungen durch eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro sowie einen zusätzlichen freien Tag auszugleichen, fand in der Kommission nach langen Verhandlungen keine Mehrheit. „In den Einrichtungen von Kirche und Diakonie ist im letzten Jahr sicher Außergewöhnliches geleistet worden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der ARK, Dr. Günther Bauer. „Wir müssen jedoch einen Weg finden, der auch die angespannte Situation der Dienstgeber berücksichtigt.“ Denn Corona habe auch wirtschaftliche Folgen - eine allgemeine Corona-Prämie, wie sie bei Trägern gezahlt würde, die an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gebunden sind, sei darum nicht möglich.  Beim TVöD wurde die Tariflücke 2020 durch eine Einmalzahlung, genannt Corona-Prämie, geschlossen.

 

Auch das Angebot der Dienstnehmer, zugunsten eines zweiten freien Tages auf die Sonderzahlung zu verzichten, fand keine Zustimmung. Die Dienstnehmerseite reagierte mit Enttäuschung auf das Scheitern der Verhandlungen über einen einmaligen Bonus. Klaus Klemm, Vorsitzender der Dienstnehmerseite: „Bei allem Verständnis für die finanzielle Situation von Kirche und Diakonie - unsere Kolleginnen und Kollegen werden sich fragen, warum Beschäftigte anderer Träger einen Bonus bekommen und sie nicht.“ Die Pandemie habe schließlich Mitarbeitenden aller Träger viel abverlangt und zum Teil hohe individuelle Belastungen verursacht. „Als Zeichen der Wertschätzung hätten wir uns mitten in der dritten Coronawelle zumindest ein nichtmonetäres Zeichen der Anerkennung gewünscht, zumal in diesem Jahr etliche Feiertage auf ein Wochenende fallen.“ Auch Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und vieles andere fänden seit Beginn der Pandemie nicht statt und führten zu Kosteneinsparungen. „Wir hätten uns darum hier mehr Kompromissbereitschaft gewünscht. Klatschen alleine ist uns zu wenig.“

 

Bauer zeigte Verständnis dafür, dass bei Mitarbeitenden von Kirche und Diakonie ein Gefühl der Ungleichbehandlung entstanden sei. Aber: „Durch unsere vorausschauende Tarifpolitik ist in der bayerischen Diakonie keine Tariflücke entstanden, die durch eine einmalige „Prämie“ geschlossen werden müsste.“ Es dürfe auch nicht übersehen werden, dass die kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber mit großem Aufwand mobile Arbeitsplätze sowie sehr flexible Arbeitszeitregelungen eingeführt hätten, um den Mitarbeitenden neben einem angemessenen Gesundheitsschutz die bestmöglichen Bedingungen für die Bewältigung der Herausforderungen zu bieten.

 

Der Vorschlag der Dienstnehmerseite, Mitarbeitenden in der Diakonie einen Bonus in Form von 500,- Euro sowie einem Tag Sonderurlaub zukommen zu lassen, sei aus finanziellen Gründen jedoch nicht möglich. „Viele Träger sind - trotz verschiedener staatlicher Förderprogramme wie dem Schutzschirm für soziale Einrichtungen - in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Situation.“ Auch wenn es Ausnahmen gebe - für die meisten sei eine derartige Sonderzahlung nicht zu realisieren. Zudem seien die Tarifverhandlungen für das laufende Jahr bereits abgeschlossen und eine Einmalzahlung auch aus tarifrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich. Bauer wiederholte die Forderung der Diakonie Bayern an den Gesetzgeber vom letzten Jahr, systemrelevante Berufe strukturell durch einen Steuerfreibetrag in Höhe von 500,- € pro Monat zu entlasten.

 

Von der Entscheidung der AKR sind auch die Angestellten der ELKB betroffen, denn, so Bauer: „Corona hat im kirchlichen Haushalt Lücken gerissen, vor allem durch ein geringeres Kirchensteueraufkommen.“  Erschwerend käme für diese dazu, dass sich die Tarife in der ELKB (der Dienstvertragsordnung „DiVO“) am Tarifvertrag der Länder (TV-L) orientierten, der bis September 2021 gelte.

 

Klemm begrüßte darum ausdrücklich die Vereinbarung, in den kommenden Tarifverhandlungen eine Anerkennungsleistung für Corona erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Klemm: „Dies gibt den Trägern die Möglichkeit, diesen zusätzlichen Aufwand bei den Verhandlungen mit den Kostenträgen einzubringen, was jetzt nicht mehr möglich ist, da die meisten Verhandlungen bereits abgeschlossen sind. Forderungen von diakonischen Dienstgebern nach einer Anrechnung, zum Beispiel auf die Jahressonderzahlung, erteile ich allerdings bereits jetzt eine klare Absage. Ein Bonus soll ein Bonus sein. Den muss es ohne Gegenleistung der Dienstnehmer geben.“ Die Tarifverhandlungen für das Jahr 2022 beginnen für den Bereich der Diakonie im Frühsommer und für die verfasste Kirche im Herbst 2021.

 

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.