Für Mitarbeitende der Diakonie
AVR-Beschlüsse 2022
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 29. November 2022 den folgenden Beschluss gefasst: Änderung von § 7 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 29. November 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Die Arbeitsrechtsregelung über die Probezeit gem. § 10 AVR-Bayern wird wie folgt geändert.
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 29. November 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Beschlussvorlage zur Anpassung der Vergütungen in Anlage 16 Abschnitt II AVRBayern (SEJ-Praktikanten/ SEJ-Praktikantinnen)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 29. November 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Verlängerung der Ballungsraumzulage nach Anlage 15 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2023 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 3, 4, 16, 16a, 17 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Entgeltrunde 2022 im Bereich der AVR-Bayern (Anlagen 3a AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern fasst die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 14.06.2022 den folgenden Beschluss:
Neufassung der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsdienstregelungen zzgl. Vertretungszuschlag und Schichtzulage (§§ 16, 38 und Anlage 11 AVR-Bayern)
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ausschlussfristen nach § 54 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ausschlussfristen in Vertragsmustern der Anlage 5 AVR-Bayern
Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission am 14. Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst:
Arbeitsrechtsregelung zur redaktionellen Anpassung des § 33 Abs. 1 AVR-Bayern
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