Für Mitarbeitende der Diakonie

AVR-Beschlüsse 2015

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. Oktober 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:

A. Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Änderung der Ärztevergütung gemäß Anlage 3a AVR-Bayern

B. Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Tarifsteigerung für PraktikantInnen und Auszubildende gemäß Anlage 16 Abschnitt A. I, Anlage 17 AVR-Bayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. Oktober 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 den folgenden Beschluss gefasst:

Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Änderung der Ärztevergütung gemäß Anlage 3a AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. Oktober 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Arbeitsrechtsregelung zur Tarifrunde 2016 – Tarifsteigerung für PraktikantInnen und Auszubildende gemäß Anlage 16 Abschnitt A. I, Anlage 17 AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 19. Oktober 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 19. Oktober 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der ergänzenden Leistung („Ballungsraumzulage“) für Dienstnehmer, Dienstnehmerinnen und Auszubildende gemäß Anlage 15 AVR-Bayern

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juli 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Arbeitsrechtsregelung zur Praktikantenvergütung gemäß Abschnitt A. II Anlage 16 AVR-Bayern

2. Arbeitsrechtsregelung zur Jahressonderzahlung gemäß § 40 Absatz 4 AVRBayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juli 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 den folgenden Beschluss gefasst:

Arbeitsrechtsregelung zur Jahressonderzahlung gemäß § 40 Absatz 4 AVR-Bayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juli 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 den folgenden Beschluss gefasst:

Arbeitsrechtsregelung zur Praktikantenvergütung gemäß Abschnitt A. II Anlage 16 AVR-Bayern

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 21. Juli 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 21. Juli 2015 den folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Tarifrunde 2016

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Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Mai 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Arbeitsrechtsregelung zur Arbeitszeit bei Fortbildungen von Teilzeitmitarbeitenden (§ 16 AVR-Bayern)

2. Arbeitsrechtsregelung Ergänzungen zur Eingruppierung und Kinder- und Jugendhilfe (§ 32, § 33, § 39, §§ 1 und 2 Anlage 4, Anlage 7a, § 2 Anlage 15 AVRBayern)

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Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 12. Mai 2015 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern am 12. Mai 2015 den folgenden Beschluss gefasst:

Arbeitsrechtsregelung zur Arbeitszeit bei Fortbildungen von Teilzeitmitarbeitenden (§ 16 AVR-Bayern)

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